Am 01.12.2021 tritt das neue Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) in Kraft
Das Gesetz dient unter anderem der Umsetzung der Richtlinien der Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation.
Was bedeutet das für Sie als Webseitenbetreiber?
Sie brauchen für alle Trackingdienste und Cookies eine echte und ausdrückliche Einwilligung des Webseitenbesuchers.
Was tun?
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Ist Ihr Unternehmen DSGVO ready?
In wenigen Minuten herausfinden:
Was müssen Sie mit Inkrafttreten des Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetzes beachten?
Das TTDSG regelt die Verarbeitung von Nutzerdaten, die Sie über die Webseite erheben. Das heißt, es sind nicht nur die vieldiskutierten Cookies betroffen, sondern alle Tracking-Maßnahmen.
Wissen Sie genau, welche Einwilligungen Sie jetzt von Ihren Webseitenbenutzern einholen müssen und wie diese aussehen?
Welche weiteren Anforderungen des TTDSG zur Datenverarbeitung sind von Ihnen zu erfüllen?
Ab dem Jahr 2018 gilt ohne Übergangsfristen die europäische Datenschutzverordnung (DSGVO).
Nehmen Sie die DSGVO auf die leichte Schulter riskieren Sie Bußgelder von bis zu 20 Mio. Euro oder 4% des Jahresumsatzes. Wollen Sie das wirklich zulassen?
Wohl kaum. Machen Sie deshalb jetzt den Check!
... und die unangenehmen Folgen für Ihr Unternehmen
Verstößt Ihr Unternehmen gegen den Datenschutz (zum Beispiel, weil Sie keinen Datenschutzbeauftragten bestellt haben), so kann dies zu empfindlichen Bußgeldern führen. Der Gesetzgeber sieht hier einen Rahmen von bis zu 4% des Jahresumsatzes oder 20 Mio. Euro vor!
Unangenehme Folgen sind schnell da, wenn...
Die Folgen sind:
Aber DSGVO ist unglaublich kompliziert...
Ist es das, was Sie gerade denken?
Wir verstehen das!
Genau deswegen bieten wir eine individuelle und kostenlose Beratung für Sie an, um Ihnen diese lästige, komplizierte und zeitaufwendige Arbeit abzunehmen. Wir konnten schon vielen Unternehmen ab 10 Beschäftigte dabei helfen, ihre Internetpräsenzen und die Struktur innerhalb des Unternehmens 100% DSGVO und somit rechtssicher aufzustellen.
Es gibt weder versteckte Kosten, noch haben Sie viel Aufwand mit der Überprüfung Ihres Unternehmens auf die DSGVO Richtlinien von uns. Wir übernehmen für Sie die Arbeit und Sie lehnen sich einfach zurück.
Wenn auch Sie jetzt Ihr Unternehmen endlich DSGVO ready machen möchten, damit Sie im Falle einer Datenschutz-Prüfung nicht nur Geld sparen, sondern Ihrem Unternehmensimage etwas Gutes tun wollen, dann sollten Sie jetzt eine unverbindliche Beratung anfragen!
Unsere Beratung ist:
Individuell, kostenlos & 100% transparent
Sie haben unser Versprechen!
In wenigen Schritten zu einem dauerhaft abmahnsicherem Unternehmen:
1.
Klicken Sie auf den Button und tragen Sie sich für ein kostenfreies Experten-Gespräch ein.
2.
Ihre Anfrage wird von einem unserer Experten überprüft und angesehen.
3.
Der Experte wird sich unverzüglich bei Ihnen melden und mit Ihnen ein Beratungsgespräch führen.
Vertrauen Sie nicht nur uns
Vertrauen Sie unseren Kunden!
Wann machen Sie ihr Unternehmen abmahnsicher?
Jetzt gratis Website-Check Quick
(für Unternehmen ab 10 Beschäftigte)
Wir helfen Ihnen bei der Einhaltung der DSGVO auf Ihrer Unternehmens-Webseite und in Ihrem Unternehmen.
Datenschutzerklärung
Auf vielen Webseiten fehlen nach wie vor wichtige Daten-schutz Angaben.
Kontaktformulare
Oftmals ist die Opt-in-Lösung falsch umgesetzt
Tracking
Fehler z.B. beim Einsatz von Google Analytics
Cookies
Viele Websites verfügen immer noch über kein Cookie-Pop-up bzw. es ist oftmals falsch umgesetzt.
Klassische Missverständnisse:
„Webseiten-Checks sind einfach!“
„Der Datenschutzgenerator hat alles umgesetzt!“
„Anwälte können die Webseiten und Datenschutzerklärungen rechtssicher machen!“
Bei fehlender Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben können Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des Jahresumsatzes verhängt werden.
Lassen Sie sich deshalb vom Experten beraten!
Die Antworten erhalten Sie in einem 15-Minuten-Termin.
Dipl.-Wirtschaftsinformatiker (FH) und Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Helmut Häck
Machen Sie noch heute den Website-Check!
Jetzt gratis Datenschutz-Check Quick
(für Unternehmen ab 10 Beschäftigte)
Wir helfen Ihnen bei der Einhaltung sämtlicher Datenschutzanforderungen in Ihrem Unternehmen.
Klassische Missverständnisse:
„Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten!“
„Wir brauchen uns darum nicht kümmern, da wir weniger als 10 Beschäftigte haben!“
„In unserem Unternehmen erfolgt keine automatisierte Verarbeitung von personenbezogenen Daten!“
Bei fehlender Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben können Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des Jahresumsatzes verhängt werden.
Lassen Sie sich vom Experten beraten!
Die Antworten erhalten Sie in einem 15-Minuten-Termin.
Dipl.-Wirtschaftsinformatiker (FH) und Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Helmut Häck
Machen Sie noch heute den Datenschutz-Check!
Unser starkes Experten Team
Helmut Häck
Inhaber DATApro
Dipl. Wirtschaftsinformatiker (FH) Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (TÜV) Industriekaufmann (IHK)
Dagmar Häck
Assistenz
Zertifizierte Datenschutzbeauftragte (LUTOP)
Peter Mainzer
Rechtsanwalt
Ehemaliger Abteilungsdirektor und Konzerndatenschutzbeauftragter der AXA Gesellschaften in Deutschland Rechtsberatung
Frank Moerdel
Wirtschaftsinformatiker
IT-Sicherheitsbeauftragter (TÜV®) Penetration Testing Specialist Web-Security / Beratung / Entwicklung
Luis Kemter
Jurist
Spezialist Social-Media-Auftritte
Schluss mit Risiko! Jetzt DSGVO ready werden!
Sicherheit bei der Umsetzung der DSGVO in Ihrem Unternehmen
Unser Ansatz ist es, das Thema Datenschutz und die gesetzlichen Anforderungen so sicher und einfach umzusetzen, dass keine Bußgelder drohen. Wir werden mit Ihnen die gesetzlichen Anforderungen in einfache Konzepte, betriebliche Prozesse und Dokumentationen übertragen. Die Umsetzung der Anforderungen erfolgt im Einklang mit Ihren individuellen Betriebs- und Unternehmensanforderungen. Eine einfache und verständliche Sprache für alle Beteiligten ist uns dabei wichtig.
Dipl.-Wirtschaftsinformatiker (FH) und Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Helmut Häck
Dipl.-Wirtschaftsinformatiker (FH) und Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Helmut Häck
Viktoriastr. 2
53879 Euskirchen
Kontakt:
022519299520
info@datapro.de
Meine Expertise für Sie
Warum Sie mir vertrauen können
Erfahrung und Fachwissen im Datenschutz
Die EU-DSGVO und das neue Bundesdatenschutzgesetz gelten bereits. Aber es ist zu jedem Zeitpunkt möglich, anzufangen.
Zur Vermeidung von Datenschutzverletzungen prüfe ich die Geschäftsprozesse, IT-Systeme sowie Ihre datenschutzrechtliche Aufbau- und Ablauf-organisation und formuliere risikobasierte Maßnahmen. Mit meiner langjährigen Erfahrung finde ich die passende Lösung für Ihre Situation.
Erlebte Situationen
Datenschutzprüfungen vor Ort
Bei einigen Prüfungen vor Ort in den Unternehmen habe ich gesehen, dass die Mitarbeiter nicht am Arbeitsplatz waren und ich Briefe und weitere Informationen am PC-Bildschirm lesen konnte. Teilweise waren es Bereiche bzw. Räume die für den Publikums-verkehr zugänglich sind. Als Datenschutz-maßnahme mit wenig Aufwand habe ich die Einstellung des Bildschirmschoners bzw. der Bildschirmsperre empfohlen.
Das "schwarze Brett"
Ich verstehe das nachvollziehbare Anliegen von Arbeitgebern, ihre Mitarbeiter über die Abwesenheit von Kollegen zu informieren. Zum Beispiel um eine Vertretung für den abwesenden Kollegen zu organisieren. Aber hierfür müssen nicht Krankmeldungen und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ans „schwarze Brett“ gehangen werden. Es reicht, wenn Fehlzeiten in allgemeiner Form, z.B. mit dem Begriff „abwesend“, kommuniziert werden.
Datensicherheit und Serverraum
Bei einer Prüfung vor Ort habe ich erlebt, dass die Tür zum Serverraum offen stand. Meine Nachfrage beim Verantwortlichen hatte ergeben, dass die Tür auch nicht abgeschossen wird. Ich habe erklärt, dass die Datensicherheit bzw. der Datenschutz nicht nur von Anti-Virenprogrammen oder Firewalls abhängt. Im Serverraum befindet sich Hardware, Software und Daten. Ein „unsicherer“ Serverraum ist als hohes Risiko zu bewerten. Ein Abschließen des Serverraums wäre eine erste Maßnahme um das Risiko zu reduzieren. Solche technische bzw. organisatorische Maßnahmen sind in einem TOM-Papier (TOM = technische und organisatorische Maßnahmen) zu dokumentieren.
Zeitungsartikel
Ein Lokalreporter wollte vom Trainerteam eines Sportvereins ein paar Informationen für ein anstehendes Turnier einholen, um einen Artikel zu schreiben. Der Trainer schickte die Informationen per Mail dem Reporter zu. Der Reporter hatte folgenden Zeitungsartikel sinngemäß geschrieben:
"Endlich wird wieder in Musterstadt geboxt. Am kommenden Samstag beginnt um 9.00 Uhr in der Sporthalle das Kaderturnier der Junioren, wo sich die Besten ihrer Altersklasse messen werden. Leider kann Lokalmatador Tomas Meyer nicht dabei sein, weil der noch seinen Bänderriss im Sprunggelenk auskuriert, den er sich beim Skifahren in Österreich zugezogen hat…."
Datenschutzrechtlich betrachtet hat der Trainer Daten (nach Art. 4 Nr. 1 DSGVO) per Mail und damit automatisiert an Dritte übermittelt. Es handelt sich um besonders geschützte Daten, nämlich Gesundheitsdaten. Das ist rechtswidrig, wenn der Trainer nicht vorher eine Einwilligung eingeholt hat.
Meine Expertise für Sie
In mehr als 20 Jahren habe ich fachliche Erfahrungen als IT-Revisor mit Prüfungsleitung sowie als stellvertretender Datenschutzbeauftragter in einem großen Versicherungskonzern in sämtlichen Gebieten des Datenschutzes gesammelt. Hierbei habe ich Konzepte und Vorgehensweisen mitentwickelt und eingeführt, die sich in der Praxis bewährt haben. Ich habe mich regelmäßig in Seminaren und Arbeitskreisen weitergebildet.
Bei der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. habe ich mich zum Datenschutzauditor (GDD/BvD) ausbilden sowie beim TÜV als Datenschutzbeauftragter zertifizieren lassen.
In mehr als 20 Jahren habe ich fachliche Erfahrungen als IT-Revisor mit Prüfungsleitung sowie als stellvertretender Datenschutzbeauftragter in einem großen Versicherungskonzern in sämtlichen Gebieten des Datenschutzes gesammelt. Hierbei habe ich Konzepte und Vorgehensweisen mitentwickelt und eingeführt, die sich in der Praxis bewährt haben. Ich habe mich regelmäßig in Seminaren (inkl. Datenschutz in der Apotheke) und Arbeitskreisen weitergebildet.
Bei der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. habe ich mich zum Datenschutzauditor (GDD/BvD) ausbilden sowie beim TÜV als Datenschutzbeauftragter zertifizieren lassen.
Mir und meinem Fachwissen haben die Kunden, Dienstleister, die Datenschutzaufsichtsbehörde sowie das Top-Management in einem Konzern mit ca. 10.000 Mitarbeitern jahrelang vertraut.
Denn Datenschutz ist viel mehr für mich als nur gesetzliche Bestimmungen, die erfüllt werden müssen: Datenschutz schützt Sie und Ihre Kunden – und diesen Schutz möchte ich ermöglichen.
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Mir und meinem Fachwissen haben die Kunden, Dienstleister, die Datenschutzaufsichtsbehörde sowie das Top-Management in einem Konzern mit ca. 10.000 Mitarbeitern jahrelang vertraut. Jetzt möchte ich auch Ihr Vertrauen gewinnen.
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Vergessen Sie nicht: Sie können jederzeit abgemahnt werden!
Unsere Leistungen im Einzelnen:
Aufgrund der Komplexität der Datenschutzthematik inkl. laufender Veränderungen sind aufkommende Fragen nicht zu vermeiden. Sie können sich mit allen aufkommenden Fragen bzw. Problemen an mich wenden, um mehr Sicherheit zu bekommen.
Ich unterstütze gerne auch Ihren evtl. vorhandenen Datenschutzbeauftragten. Vielleicht haben Sie Spezialthemen in Ihrem Unternehmen oder keine ausreichende Zeit, um sich nebenbei effizient in die Datenschutzthematik einzuarbeiten.
Um der Rechenschaft- bzw. Nachweisverpflichtung der Unternehmen nach der DSGVO nachzukommen sind verschiedene Dokumentationen erforderlich. Nachfolgende Dokumentationen sind wichtig, um mehr Sicherheit im Datenschutz zu erzielen:
Artikel 30 der DSGVO schreibt ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten mit bestimmten Innhalten vor, das auf Anfrage der Datenschutzaufsichtsbehörde zur Verfügung gestellt werden muss. Mit Verarbeitungstätigkeit sind Prozesse und IT-Systeme gemeint, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Z.B. ist die Lohn- und Gehaltsabrechnung eine solche Verarbeitungstätigkeit. Für mich ist das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten das zentrale und wichtigste Dokument im Datenschutz. Die Erstellung sollte nicht nur als Pflicht gesehen werden, sondern vor allem als Chance um der Rechenschaftspflicht nachzukommen.
Die Datenschutzaufsichtsbehörden habe eine Liste von Verarbeitungstätigkeiten festgelegt für die eine Datenschutzfolgenabschätzung zwingend durchgeführt werden muss. Aber das Unternehmen hat auch auf Basis des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten zu entscheiden, welche Datenverarbeitungen vermutlich ein hohes Risiko für die betroffenen Personen beinhalten. Insoweit kann man sich die Datenschutzfolgenabschätzung als eine Art Risikobewertung vorstellen, dessen Durchführung der Datenschutzbeauftragte überwacht.
Im Datenschutzkonzept werden alle datenschutzrechtliche Aspekte im Unternehmen zusammenfassend beschrieben. Es sollte mindestens folgende Inhalte besitzen.
Dipl.-Wirtschaftsinformatiker (FH) und Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Helmut Häck
Dipl.-Wirtschaftsinformatiker (FH) und
Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Helmut Häck
Viktoriastr. 2
53879 Euskirchen
Dipl.-Wirtschaftsinformatiker (FH) und
Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Helmut Häck
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Achtung: Nur 4 freie Erstgespräche in der Woche!
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Dipl.-Wirtschaftsinformatiker (FH) und Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Helmut Häck
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